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Die Vierthäler

Ein paar Informationen zum Begriff "Vierthähler"

Das Wort Thal oder Tal, Telere, Dal oder Dale ist ein verfassungsrechtlicher Begriff.
Er wird z. B. in einer Urkunde von 1342 genannt:
"Wir die ritter, dienstman, scheffenin und die gemeinde zumale der telere zu Bacherache, Diepach, Mannebach und Stegen dun kunt allen luden ..." usw. In dieser Zeit hat wahrscheinlich eine "Freiung" im Gemeindeverband stattgefunden, denn 1250 werden Bacharach und Diebach zum ersten Mal als "Täler" bezeichnet. Der verfassungsrechtliche Begriff "Tal" bedeutet die Erhebung eines Dorfes in eine stadtähnliche Rechtsstellung durch einen besonderen herrschaftlichen Freiungsbrief. Der Begriff "Tal", der vor allem in der rheinischen Mittelgebirgslandschaft verbreitet war, dürfte sich von der häufigen Tallage eines Dorfes unter einer Burg herleiten, worauf auch die verwendete Bezeichnung Burgtalsiedlung hinweist.
Äußeres Zeichen der Dorffreiung waren meistens die Führung eines Siegels und die Bezeichnung dieses Dorfes als "Tal".
Die Täler bildeten den Übergang vom nicht gefreiten Dorf zur Stadt.

Das Siegelrecht lässt sich schon für das Jahr 1361 zum ersten Mal nachweisen. Die Umschrift dieses Viertälerratssiegels von 1361 (welches sich auch im Logo unseres Vierthälermarktes wiederfindet, Anm. d. Webm.) lautet: "S(IGILLUM). VALLIU(M). BACHERACH. DIPPACH. STEGE. MANNEBACH".

Quelle: "Bacharachs Stadtwerdung in der Viertälermark - Festschrift zu 650 Jahre Viertäler-Ratsverfassung von 1356" von Karl-Ernst Linz
Vielen Dank an den Verein für die Geschichte der Stadt Bacharach und der Viertäler e. V.

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